Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Anbietern, die Unternehmen dabei unterstützen, negative Google-Bewertungen löschen zu lassen.
Dabei bin ich auf REZENSIA gestossen, das sich als Marke der ONE SIA MEDIA GmbH präsentiert, sowie auf verschiedene Werbeaussagen von SIA Media.
Einige davon finde ich zumindest erklärungsbedürftig. Mich würde interessieren, wie andere Unternehmer, Juristen oder Betroffene diese Geschäftspraktiken einschätzen.
- Angeblich nur 21 Tage Zeit, um Google-Bewertungen entfernen zu lassen?
In einer geschäftlichen Werbe-E-Mail wird sinngemäss vermittelt, dass ein 21-Tage-Zeitfenster für die Entfernung negativer Google-Rezensionen ablaufe. Danach bleibe die Bewertung höchstwahrscheinlich dauerhaft bestehen und der einzige verbleibende Weg führe über einen Rechtsanwalt.
Das halte ich für eine bemerkenswerte Aussage.
Mir ist keine allgemeine Google-Regel bekannt, nach der rechtswidrige oder richtlinienwidrige Bewertungen nach 21 Tagen grundsätzlich nicht mehr entfernt werden können.
Auf der eigenen Website werden zudem Dienstleistungen für ältere Bewertungen angeboten.
Meine Frage: Handelt es sich um eine interne Frist für ein bestimmtes Express-Angebot, oder wird hier beim Kunden der Eindruck einer allgemeinen Ausschlussfrist erzeugt?
- Negative Google-Bewertung innerhalb von 48 Stunden löschen – für CHF 249?
REZENSIA beziehungsweise SIA Media bewirbt Express-Löschungen mit einer Bearbeitungszeit von 48 Stunden und einem Geld-zurück-Versprechen.
Grundsätzlich ist gegen ein solches Angebot nichts einzuwenden, sofern transparent erklärt wird, welche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten.
Aber die Entscheidung, ob eine Google-Rezension entfernt wird, liegt letztlich bei Google beziehungsweise gegebenenfalls den zuständigen rechtlichen Instanzen.
Mich interessiert deshalb, wie eine solche Garantie konkret ausgestaltet ist und ob Kunden klar zwischen einer garantierten Bearbeitung und einer garantierten Löschung unterscheiden können.
- Bevorzugen Rechtsschutzversicherungen REZENSIA gegenüber Rechtsanwälten?
Besonders auffällig fand ich folgende Formulierung in einer Werbe-E-Mail:
„Schreiben Sie mir kurz zurück — ich erkläre Ihnen in zwei Sätzen, warum Versicherungen und Rechtsschutzanbieter uns gegenüber dem Anwalt bevorzugen [...]“
Das ist eine ziemlich weitreichende Werbeaussage.
Welche Versicherungen sind gemeint? Gibt es entsprechende Vereinbarungen, dokumentierte Empfehlungen oder andere überprüfbare Grundlagen?
Ohne solche Informationen lässt sich die Behauptung von aussen schwer beurteilen.
- Werbung mit einem erfahrenen Anwaltsteam
Auf einer Website von SIA Media wird mit einem erfahrenen Team von Anwälten geworben.
Gleichzeitig erscheinen bei REZENSIA positive Kundenreferenzen unter Verwendung von Namen, Fotos und Kanzleibezeichnungen von Rechtsanwälten.
Das muss keineswegs problematisch sein. Anwälte können selbstverständlich zufriedene Kunden eines Dienstleisters sein.
Interessant wäre aber, ob es sich ausschliesslich um Kundenreferenzen handelt oder ob tatsächlich eine anwaltliche Zusammenarbeit besteht.
Für Verbraucher sollte dieser Unterschied erkennbar sein.
- Höchste Löschungsquote der Schweiz und offizielle Google-Partnerschaft
Auch solche Aussagen verdienen meines Erachtens eine genauere Betrachtung.
Eine behauptete Spitzenstellung bei der Löschungsquote müsste sich anhand vergleichbarer Zahlen nachvollziehen lassen.
Und eine Google-Partnerschaft, beispielsweise im Werbebereich, bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen besonderen Einfluss auf die Löschung von Google-Rezensionen besitzt.
Gerade bei Dienstleistungen rund um Online-Reputation ist diese Unterscheidung wichtig.
Warum ich das hier anspreche
Wer eine negative Google-Bewertung erhält, steht häufig unter wirtschaftlichem und emotionalem Druck. Gerade kleine Unternehmen können sich durch schlechte Bewertungen erheblich belastet fühlen.
Umso wichtiger finde ich, dass Anbieter von Reputationsmanagement transparent erklären, was tatsächlich möglich ist, welche Fristen gelten und was sie garantieren können.
Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass REZENSIA oder SIA Media rechtswidrig handeln. Ob einzelne Werbeaussagen gegen das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen, müsste anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
Mich interessieren eure Erfahrungen und Einschätzungen:
- Hat jemand REZENSIA oder SIA Media mit der Löschung einer Google-Bewertung beauftragt?
- Wurde euch ebenfalls eine 21-Tage-Frist genannt?
- Wie wurde die 48-Stunden-Garantie im Vertrag erklärt?
- Kennt jemand eine nachvollziehbare Grundlage für die behauptete höchste Löschungsquote oder die Aussagen über Rechtsschutzversicherungen?
Bitte möglichst bei überprüfbaren Erfahrungen und konkreten Aussagen bleiben. Mir geht es um Transparenz im Markt für Google-Bewertungslöschungen und nicht um persönliche Angriffe.
Öffentlich zugängliche Quellen:
https://rezensia.ch/
https://rezensia.ch/buchen/express-google-bewertungen-loeschen/
https://sia-media.ch/bewertung-loeschen-google/
https://sia-media.ch/google-bewertungen-loeschen-express-service-innert-48h/
Was meint ihr: normale Verkaufsrhetorik oder bereits wettbewerbsrechtlich problematische Werbung?