Ich beschĂ€ftige mich seit einiger Zeit mit Anbietern, die Unternehmen dabei unterstĂŒtzen, negative Google-Bewertungen löschen zu lassen.
Dabei bin ich auf REZENSIA gestossen, das sich als Marke der ONE SIA MEDIA GmbH prÀsentiert, sowie auf verschiedene Werbeaussagen von SIA Media.
Einige davon finde ich zumindest erklĂ€rungsbedĂŒrftig. Mich wĂŒrde interessieren, wie andere Unternehmer, Juristen oder Betroffene diese GeschĂ€ftspraktiken einschĂ€tzen.
- Angeblich nur 21 Tage Zeit, um Google-Bewertungen entfernen zu lassen?
In einer geschĂ€ftlichen Werbe-E-Mail wird sinngemĂ€ss vermittelt, dass ein 21-Tage-Zeitfenster fĂŒr die Entfernung negativer Google-Rezensionen ablaufe. Danach bleibe die Bewertung höchstwahrscheinlich dauerhaft bestehen und der einzige verbleibende Weg fĂŒhre ĂŒber einen Rechtsanwalt.
Das halte ich fĂŒr eine bemerkenswerte Aussage.
Mir ist keine allgemeine Google-Regel bekannt, nach der rechtswidrige oder richtlinienwidrige Bewertungen nach 21 Tagen grundsÀtzlich nicht mehr entfernt werden können.
Auf der eigenen Website werden zudem Dienstleistungen fĂŒr Ă€ltere Bewertungen angeboten.
Meine Frage: Handelt es sich um eine interne Frist fĂŒr ein bestimmtes Express-Angebot, oder wird hier beim Kunden der Eindruck einer allgemeinen Ausschlussfrist erzeugt?
- Negative Google-Bewertung innerhalb von 48 Stunden löschen â fĂŒr CHF 249?
REZENSIA beziehungsweise SIA Media bewirbt Express-Löschungen mit einer Bearbeitungszeit von 48 Stunden und einem Geld-zurĂŒck-Versprechen.
GrundsÀtzlich ist gegen ein solches Angebot nichts einzuwenden, sofern transparent erklÀrt wird, welche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten.
Aber die Entscheidung, ob eine Google-Rezension entfernt wird, liegt letztlich bei Google beziehungsweise gegebenenfalls den zustÀndigen rechtlichen Instanzen.
Mich interessiert deshalb, wie eine solche Garantie konkret ausgestaltet ist und ob Kunden klar zwischen einer garantierten Bearbeitung und einer garantierten Löschung unterscheiden können.
- Bevorzugen Rechtsschutzversicherungen REZENSIA gegenĂŒber RechtsanwĂ€lten?
Besonders auffÀllig fand ich folgende Formulierung in einer Werbe-E-Mail:
âSchreiben Sie mir kurz zurĂŒck â ich erklĂ€re Ihnen in zwei SĂ€tzen, warum Versicherungen und Rechtsschutzanbieter uns gegenĂŒber dem Anwalt bevorzugen [...]â
Das ist eine ziemlich weitreichende Werbeaussage.
Welche Versicherungen sind gemeint? Gibt es entsprechende Vereinbarungen, dokumentierte Empfehlungen oder andere ĂŒberprĂŒfbare Grundlagen?
Ohne solche Informationen lÀsst sich die Behauptung von aussen schwer beurteilen.
- Werbung mit einem erfahrenen Anwaltsteam
Auf einer Website von SIA Media wird mit einem erfahrenen Team von AnwÀlten geworben.
Gleichzeitig erscheinen bei REZENSIA positive Kundenreferenzen unter Verwendung von Namen, Fotos und Kanzleibezeichnungen von RechtsanwÀlten.
Das muss keineswegs problematisch sein. AnwÀlte können selbstverstÀndlich zufriedene Kunden eines Dienstleisters sein.
Interessant wÀre aber, ob es sich ausschliesslich um Kundenreferenzen handelt oder ob tatsÀchlich eine anwaltliche Zusammenarbeit besteht.
FĂŒr Verbraucher sollte dieser Unterschied erkennbar sein.
- Höchste Löschungsquote der Schweiz und offizielle Google-Partnerschaft
Auch solche Aussagen verdienen meines Erachtens eine genauere Betrachtung.
Eine behauptete Spitzenstellung bei der Löschungsquote mĂŒsste sich anhand vergleichbarer Zahlen nachvollziehen lassen.
Und eine Google-Partnerschaft, beispielsweise im Werbebereich, bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen besonderen Einfluss auf die Löschung von Google-Rezensionen besitzt.
Gerade bei Dienstleistungen rund um Online-Reputation ist diese Unterscheidung wichtig.
Warum ich das hier anspreche
Wer eine negative Google-Bewertung erhĂ€lt, steht hĂ€ufig unter wirtschaftlichem und emotionalem Druck. Gerade kleine Unternehmen können sich durch schlechte Bewertungen erheblich belastet fĂŒhlen.
Umso wichtiger finde ich, dass Anbieter von Reputationsmanagement transparent erklÀren, was tatsÀchlich möglich ist, welche Fristen gelten und was sie garantieren können.
Ich behaupte ausdrĂŒcklich nicht, dass REZENSIA oder SIA Media rechtswidrig handeln. Ob einzelne Werbeaussagen gegen das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen, mĂŒsste anhand der konkreten UmstĂ€nde geprĂŒft werden.
Mich interessieren eure Erfahrungen und EinschÀtzungen:
- Hat jemand REZENSIA oder SIA Media mit der Löschung einer Google-Bewertung beauftragt?
- Wurde euch ebenfalls eine 21-Tage-Frist genannt?
- Wie wurde die 48-Stunden-Garantie im Vertrag erklÀrt?
- Kennt jemand eine nachvollziehbare Grundlage fĂŒr die behauptete höchste Löschungsquote oder die Aussagen ĂŒber Rechtsschutzversicherungen?
Bitte möglichst bei ĂŒberprĂŒfbaren Erfahrungen und konkreten Aussagen bleiben. Mir geht es um Transparenz im Markt fĂŒr Google-Bewertungslöschungen und nicht um persönliche Angriffe.
Ăffentlich zugĂ€ngliche Quellen:
https://rezensia.ch/
https://rezensia.ch/buchen/express-google-bewertungen-loeschen/
https://sia-media.ch/bewertung-loeschen-google/
https://sia-media.ch/google-bewertungen-loeschen-express-service-innert-48h/
Was meint ihr: normale Verkaufsrhetorik oder bereits wettbewerbsrechtlich problematische Werbung?